Wäre die Familie der Kl. nach Hause gefahren, dann hätten ihr gem. §§ 651e u. f BGB die Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen Balkonurlaubs zugestanden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Entgegen der Ansicht der Kl. bestehen auch aus Rechtssicherheitsgründen keine Bedenken, die vorgezogene Schlüsselübernahme als Abnahme zu werten, da auch dieser förmliche Akt zeitlich genau bestimmbar ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das LAG wird daher anhand des Vorbringens und der Beweisangebote des Kl. Feststellungen darüber zu treffen haben, ob und inwieweit er in dem dargest.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Deshalb war der Ratschlag des Bekl. an die Kl., zur Nachbehandlung diese Pflegemilch zu benutzen, falsch. Vielmehr hätte eine Trocken- oder eine Naßreinigung ohne Zurhilfenahme einer solchen Pflegemilch angeraten werden müssen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Kl. wird von den Geschädigten vielmehr ausschließlich deshalb in Anspruch genommen, weil er die Propangasheizanlage in seiner Garage verordnungswidrig aufgestellt und betrieben hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. mißtrauen der Austrocknungsmethode aus drei Gründen:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In den vom Kl. überreichten Druckwerken und den angeführten Zitaten werden meist verwilderte Stadttauben undifferenziert mit Zucht- und Sporttauben behandelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei dieser Sachlage müßte die Sparkasse des Landreises G. - was die Revisionserwiderung verkennt - bei Zahlung der "Aufwandssumme" durch die Bekl. den weitaus größten Teil dieses Betrages unverzüglich an die Kl. auskehren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)