Mieterhöhung

  1. Nach jeder Mieterhöhung ist eine 15-monatige Pause vorgeschrieben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.05.2003)
  2. Mieterhöhung: Ein Vermieter kann von einem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen, wenn er den richtigen Mietspiegel anwendet, die Miete seit 15 Monaten nicht mehr erhöht wurde und die Kappungsgrenze von 20 Prozent beachtet wurde. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.05.2003)
  3. Mieterhöhung: Ein Vermieter kann von einem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen, wenn er den richtigen Mietspiegel anwendet, die Miete seit 15 Monaten nicht mehr erhöht wurde und die Kappungsgrenze von 20 Prozent beachtet wurde. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.05.2003)
  4. Auch darf er die Erlaubnis nicht als Druckmittel einsetzen - zum Beispiel mit einer Mieterhöhung. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Darüber hinaus geben viele, gerade auch Jüngere, die Mieterhöhung als Grund für ihren Auszug an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Rund 500 000 Erklärungen zur Mieterhöhung flattern derzeit in die Haushalte Brandenburgs, ostdeutschlandweit schätzt der Bund ihre Zahl auf drei Millionen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Fuchs forderte neue Anstrengungen bei der Städtebauförderung und für Westdeutschland eine Halbierung der erlaubten Mieterhöhung bei Neuvermietungen auf das in Ostdeutschland gültige Niveau von maximal 15 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Bei einer Mieterhöhung zum 1. September 1999 wird die Kaltmiete vom 1. September 1996 zugrunde gelegt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Für all jene, die zu ihrer Mieterhöhung und zum Gesetz überhaupt Auskünfte suchen: Beim Telefonforum ist heute in der Zeit von 18 bis 20 Uhr auch Bundesbauminister Klaus Töpfer Gesprächspartner unserer Leser. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Kann die nächste Mieterhöhung gleich kommen, wenn ein Mangel, der bisher die Erhöhung um 15 Prozent nicht zuließ, behoben ist? ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)