genießen

  1. Nach seinem zwölften Länderspiel kann Bode nun erst einmal ein ganz neues Gefühl genießen: Vor der Partie in Nürnberg gegen Finnland gehört er zu den Gesetzten. ( Quelle: )
  2. Während Mama und Papa angstfrei die white cubes der Aussteller genießen dürfen, malt der Nachwuchs mit offizieller Erlaubnis von hinten die Kojenwände an. ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.05.2005)
  3. Bundeseinheitlich sind weitere neun Tage geschützt, hinzu kommen die regionalen Festtage, die meisten davon im Süden. 13 Feiertage dürfen die Bayern genießen, fünf Bundesländer haben (nur) neun. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.06.2003)
  4. Eine schöne Landschaft genießen zu wollen steht für 80 bis 90 Prozent der Deutschen ganz oben auf der Rangskala der Reisemotive, egal ob sich einer an den Maledivenstrand legen oder durchs Weserbergland radeln will. ( Quelle: Die Zeit (43/2003))
  5. Den Komfort des Hotels genießen durfte nur, wer mindestens 50 Jahre alt ist und einen "angemessen revolutionären Lebenslauf" vorweisen konnte. ( Quelle: )
  6. Und mit der souveränen Kraftentfaltung des so schnell antretenden Turbos bietet sie beste Voraussetzungen, das Open-Air-Vergnügen mit besonders viel Fahrfreude zu genießen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2004)
  7. Dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten durch die Rundfunkgebühren im Rücken eine so privilegierte Stellung genießen, müssten sie sich viel mehr einfallen lassen. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.09.2004)
  8. Ab 11.30 Uhr können bis zu 50 Kinder in Ruhe ihr Mittagessen genießen, wann immer sie wollen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
  9. Extrem Empfindliche sollten die Sonne immer nur mit einem Schutzfaktor zwischen 25 und 35 genießen, Leute mit normaler Haut brauchen unbedingt einen Lichtschutzfaktor zwischen 10 und 20, in den ersten Sonnentagen ist Faktor 25 nicht schlecht. ( Quelle: )
  10. Der sinnliche Virtuose und verlässliche Vorturner bringt viele Musiker zum Lächeln, lässt sie Rhythmen empfinden, ihr Spiel genießen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 03.05.2003)