Werfall

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Grammatik: der Fall, in dem das Subjekt oder Prädikatsnomen eines Satzes steht (siehe auch Nominativ)
Herkunft
zusammengesetzt aus wer und Fall, da in diesem Fall Fragen danach mit „wer ... ?“ beginnen.
Synonyme
[1] siehe Nominativ
Gegenwörter
[1] Wesfall, Wemfall, Wenfall, Genitiv, Dativ, Akkusativ
Oberbegriffe
[1] Fall, Kasus
Beispiele
[1] Der Werfall ist der 1. Kasus der deutschen vier Fälle, er beschreibt das Subjekt.
[1] Dem handelnden Subjekt, das mit dem Werfall erfragt wird, ist in einem vollwertigen Satz (semantisch) ein finites (konjugiertes) Verb zugeordnet.
[1] Der Satz "Mein Vater ist Elektriker" enthält zweimal den Werfall: Zuerst für das Subjekt, dann für das Prädikatsnomen.
[1] Das Metzler Lexikon Sprache führt zum Nominativ aus: „...in Schulbüchern auch: Werfall.“❬ref❭ Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Nominativ“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7 ❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Nominativ
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Werfall
[1] canoo.net Werfall
[1] The Free Dictionary Werfall
[1] , Stichwort: Werfall.
Quellen

Ähnliche Wörter

Wegfall, Würfel, Verteidigungsfall

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Werfall Werfälle
Genitiv Werfalls
Werfalles
Werfälle
Dativ Werfall
Werfalle
Werfällen
Akkusativ Werfall Werfälle

Alternative Schreibweisen

Wer-Fall
Worttrennung
Wer·fall, selten: Wer·fäl·le
Aussprache
IPA ˈveːɐ̯fal, ˈveːɐ̯ˌfɛlə
Hörbeispiele:
Betonung
We̲rfall