GG

  1. Auch Art. 19 IV GG, Prinzip der Rechtsschutzgewährung, steht dem nicht entgegen, da ja, wie ausgeführt, den Parteien ein - wenn auch möglicherweise langwiriger - Verwaltungsrechtsweg offensteht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei der Behördeneinrichtung im Sinne von Art. 84, 85 GG handelt es sich nur um einen Ausschnitt aus der Organisationsgewalt (Maunz/Dürig, GG, Stand September 1991, Art. 84 Rz 13). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Bei der Behördeneinrichtung im Sinne von Art. 84, 85 GG handelt es sich nur um einen Ausschnitt aus der Organisationsgewalt (Maunz/Dürig, GG, Stand September 1991, Art. 84 Rz 13). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Für Räumungsprozesse gegen den Mieter lassen sich der Grundrechtsverbürgerung aus Art. 13 I GG keine Maßstäbe entnehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Nur die Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ist rechtl. zu mißbilligen und gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG als koalitionsfeindliche Maßnahme rechtswidrig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Dem Vorbehalt des Art. 87 a II GG unterliegen weiterhin nur diejenigen Verwendungen der Streitkräfte, die Einsatzqualität haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Änderungen der Änderungsnormen sind allerdings nicht von vornherein unzulässig (15) und Art. 79 I 2 GG ist der verfassungskonformen Auslegung zugänglich, freilich auch bedürftig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Das gilt nicht nur unter dem Gesichtspunkt, daß die integrative Wirkung der Namensgleichheit unter dem Aspekt der "Kindeswohlförderlichkeit" gegeben ist, sondern um so mehr, als die Stiefvaterfamilie auch den Schutz des Art. 6 I GG genießt (34). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Beseitigt werden sollen auch die Gemeinschaftsaufgaben (Artikel 91a GG), eine wesentliche Ursache für die Verflechtung von Bundes- und Landeskompetenzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2004)
  10. Denn zunächst ging es ja einfach darum, gilt Artikel 141 GG, der Religion zum ordentlichen Lehrfach erklärt, oder gilt er nicht. ( Quelle: Welt 1999)