Kanzlermehrheit

  1. Das heißt, daß sie im Bundestag mit Kanzlermehrheit durchgesetzt werden können. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Die Bundesregierung kann das Veto des Bundesrates anschließend im Bundestag mit der Kanzlermehrheit außer Kraft setzen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 18.12.2002)
  3. Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 kann aber im Bundestag wieder mit Kanzlermehrheit überstimmt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.11.2004)
  4. Robbe braucht im ersten Wahlgang die sogenannte Kanzlermehrheit, also mindestens 301 Stimmen. ( Quelle: Die Welt vom 12.04.2005)
  5. Keine absolute Mandatsmehrheit für Union und FDP (die Umfragen sehen derzeit so aus), aber auch keine Kanzlermehrheit für Rot-Grün - auch das ist durchaus denkbar: Was dann? ( Quelle: Die Zeit (39/2002))
  6. Der Bundesrat legte Einspruch ein, den der Bundestag mit der "Kanzlermehrheit" aufheben kann. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  7. Es müsse eine von allen Fraktionen akzeptierte Lösung gefunden werden, die sowohl die im Bundestag bestehende Kanzlermehrheit von Rot-Grün als auch die Fraktionsstärken berücksichtige. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.12.2004)
  8. Enthalten sich die Minister, fehlen Rot-Grün mindestens sechs Stimmen zur Kanzlermehrheit von 301 Stimmen. ( Quelle: Tagesschau vom 02.06.2005)
  9. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen und der Bundesrat Einspruch gegen die beiden Gesetze einlegen, könnte der Bundestag diese aber mit Kanzlermehrheit überstimmen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2004)
  10. Das darf auf keinen Fall vergeigt werden - obwohl unbehagliche Strukturgemeinsamkeiten mit dem Kieler Szenario unübersehbar sind: Die Abstimmung, ist geheim, Kanzlermehrheit vonnöten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)